Stundenlohn-Rechner

Stundenlohn-Rechner

Rechnen Sie Ihr Bruttogehalt auf durchschnittliche vertragliche Arbeitsstunden um.

Sonderzahlungen nur ergänzen, wenn sie noch nicht im Gehalt enthalten sind. Beim Zeitraumwechsel wird der Betrag passend umgerechnet.

Eingabehinweise

Zahlen: Dezimalkomma und Tausenderpunkt, etwa 1.234,56. Ein Punkt mit genau drei Folgeziffern gilt als Tausendertrennung. Bis sechs Nachkommastellen; Gehalt und Sonderzahlung je bis 1 Milliarde €, Wochenstunden über 0 bis 168.

Ergebnis

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Das Ergebnis erscheint nach vollständiger Eingabe.

Vertragsstunden pro Monat

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Jahresbrutto inkl. Sonderzahlungen

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Rechenweg & Einordnung (aufklappen)

Bitte füllen Sie die benötigten Felder aus. Beispielwerte dienen nur der Veranschaulichung.

Voraussetzungen und Grenzen der Berechnung

Eigenes Durchschnittsmodell mit 52 Wochen pro Jahr und 12 Monaten, kein allgemeiner tariflicher Abrechnungsfaktor. Urlaub, Feiertage und Krankheit werden nicht von den Vertragsstunden abgezogen. Keine Netto-, Mindestlohn- oder Überstundenprüfung. Für Selbstständige ist eine andere Kalkulation erforderlich.

Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hintergrund und Details

Durchschnittlicher Brutto-Stundenlohn

Der Rechner richtet sich an Arbeitnehmer mit Monats- oder Jahresbruttogehalt. Geben Sie die vertraglichen Wochenstunden ein. Zusätzliche jährliche Brutto-Sonderzahlungen werden zum Jahresgehalt addiert. Tragen Sie sie nur separat ein, wenn sie im angegebenen Gehalt noch nicht enthalten sind. Beim Wechsel zwischen Monats- und Jahresgehalt wird ein vorhandener gültiger Gehaltsbetrag umgerechnet. Ist eine Umrechnung innerhalb der erlaubten Präzision nicht möglich, bleibt der bisherige Zeitraum erhalten und ein Hinweis erscheint.

Formel und Annahmen

Dieses eigene Durchschnittsmodell rechnet mit 52 Wochen und 12 Monaten: Mit vertraglichen Wochenstunden w, Monatsbrutto M und zusätzlicher jährlicher Brutto-Sonderzahlung S gilt:

HJ=52wHM=HJ12H_{\mathrm J}=52w\qquad H_{\mathrm M}=\frac{H_{\mathrm J}}{12} BJ=12M+SL=BJHJB_{\mathrm J}=12M+S\qquad L=\frac{B_{\mathrm J}}{H_{\mathrm J}}

Im Jahresmodus ist BJ=J+SB_{\mathrm J}=J+S mit dem eingegebenen Jahresbrutto J. H bezeichnet Stunden, B Brutto in Euro und L den durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn in €/h. Der Faktor 52 ist eine transparente Rechenannahme, kein allgemeingültiger tariflicher Abrechnungsfaktor.

Beispiele

3.000 € brutto im Monat bei 40 Wochenstunden ohne Sonderzahlung ergeben 36.000 € / 2.080 h = 17,31 €/h, gerundet auf zwei Nachkommastellen. Die durchschnittlichen Monatsstunden sind 173,333333. Ein Jahresgehalt von 52.000 € bei 40 Stunden ergibt 25 €/h. 4.000 € monatlich plus 4.000 € zusätzliche jährliche Sonderzahlung ergeben ebenfalls 52.000 € und 25 €/h.

Was wird nicht berechnet?

Urlaub, Feiertage und Krankheit werden von den bezahlten Vertragsstunden nicht abgezogen. Tatsächlich geleistete Stunden, Überstundenvergütung, Nettoverdienst, Steuern und eine rechtliche Mindestlohnprüfung sind nicht Teil dieses Modells. Gehalt und Sonderzahlung jeweils 0 bis 1 Milliarde €, Wochenstunden über 0 bis 168, höchstens sechs Nachkommastellen. Die Hauptausgabe rundet auf zwei Stellen; der Rechenweg zeigt bis zu sechs.

Für eine erfasste Schicht nutzen Sie den Arbeitszeit-Rechner. Selbstständige müssen unter anderem Kosten und fakturierbare Auslastung berücksichtigen; dafür gibt es den getrennten Freelancer-Stundensatz-Rechner.

Häufige Fragen

Erhalte ich einen Brutto- oder Netto-Stundenlohn?

Der Rechner liefert einen durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn aus angegebenem Gehalt und vertraglicher Arbeitszeit; Nettoabzüge werden nicht ermittelt.

Warum ist der Wert nicht automatisch mein Lohn pro tatsächlich gearbeiteter Stunde?

Die Rechnung basiert auf vertraglichen Wochenstunden. Individuelle Mehrarbeit, unbezahlte Zeiten oder andere tatsächliche Arbeitsstunden gehören nicht automatisch zur Standardbasis.

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💡 Tipp

  1. Tipp 1: Vertragsstunden und tatsächlich geleistete Stunden beantworten unterschiedliche Fragen. Prüfen Sie für die Abrechnung den Faktor Ihres Arbeits- oder Tarifvertrags.