Kfz-Steuer-Rechner

Kfz-Steuer-Rechner

Berechnen Sie die jährliche Kfz-Steuer für regulär besteuerte Otto- und Diesel-Pkw mit Erstzulassung ab Juli 2009.

Otto auch für passende Gas-/Hybridantriebe, Diesel auch für Diesel-Hybride. Reine E-Autos: anderer Antrieb.

Sonderfall beispielsweise Saisonkennzeichen, persönliche Vergünstigung oder abweichende Zahlungsperiode. Dafür kein Ergebnis.

Eingabehinweise

Dezimalkomma und Tausenderpunkt: 1.234,56. Ein einzelner Punkt mit genau drei Folgeziffern gilt als Tausendertrennung. Höchstens sechs Nachkommastellen. Hubraum und amtlichen CO₂-Wert ganzzahlig eingeben.

Für ausgeschlossene Fälle: amtlicher Kfz-Steuerrechner des BMF. Der Wert V.7 wird unverändert verwendet, ohne WLTP-/NEFZ-Umrechnung.

Jahressteuer 2026

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Das Ergebnis erscheint nach vollständiger Eingabe.

Hubraumkomponente

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Euro vor Schlussrundung

CO₂-Komponente

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Euro vor Schlussrundung

Rechenweg & Einordnung (aufklappen)

Bitte füllen Sie die benötigten Felder aus. Beispielwerte dienen nur der Veranschaulichung.

Voraussetzungen und Grenzen der Berechnung

Für ganzjährig regulär besteuerte Pkw mit Otto-/Dieselmotor und Erstzulassung ab 01.07.2009. Entsprechende Hybride nach ihrem Verbrennungsmotor wählen. Frühere Zulassung, E-Autos, andere Fahrzeugarten, Saison-/Sonderkennzeichen, Teiljahre und persönliche Vergünstigungen sind nicht abgedeckt. Rechtlich maßgeblich ist der Steuerbescheid.

Daten, Quellen und Modellgrenzen

Die Rechnung gilt nur für die ausgewählten Fahrzeug- und Zulassungsfälle. Maßgeblich sind die Fahrzeugdaten aus Ihren Unterlagen. Befreiungen, Sonderfahrzeuge und abweichende Einstufungen müssen Sie gesondert prüfen.

Im Rechenmodell hinterlegter Zeitraum: bis . Einzelne Quellen können einen anderen Dokumentstand haben.

Das Rechenmodell wurde zuletzt am geprüft. Die nächste Prüfung ist bis vorgesehen.

Quellen zum Nachlesen:

Quellenlinks geprüft am 24. Oktober 2026. Diese Linkprüfung bestätigt Erreichbarkeit und Zuordnung der Dokumente; sie ersetzt keine erneute Prüfung aller Berechnungsregeln.

Hinweis: Dieser Rechner dient der überschlägigen Orientierung. Tatsächliche Kosten oder Vertragsbedingungen können abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hintergrund und Details

Für welche Fahrzeuge gilt dieser Rechner?

Der Rechner unterstützt den deutschen Pkw-Standardfall mit Otto- oder Dieselmotor, Erstzulassung vom 01.07.2009 bis 31.12.2026 und regulärer ganzjähriger Besteuerung. Er zeigt die Jahressteuer für 2026 nach dem am 16.10.2026 geprüften Regelstand. Das Erstzulassungsdatum wählt den Tarif; es fordert keine historische Berechnung für das Zulassungsjahr an.

Hybride werden nach ihrem Verbrennungsmotor zugeordnet, also Otto oder Diesel. Entsprechende alternative Kraftstoffe werden ebenfalls nach dem Motortyp eingeordnet. Reine Elektrofahrzeuge benötigen ein eigenes Modell und werden hier nicht berechnet.

Welche Daten werden benötigt?

Verwenden Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I: Erstzulassung aus Feld B, Hubraum in cm³ aus P.1 und amtlicher CO₂-Wert in g/km aus V.7. Tragen Sie Hubraum und CO₂ ganzzahlig ein. Technisch unterstützt sind 1–20.000 cm³ und 0–1.000 g/km. Fehlende Emissionsangaben dürfen nicht durch einen frei geschätzten Nullwert ersetzt werden.

Der Rechner übernimmt den amtlichen CO₂-Wert unverändert. Er rechnet weder NEFZ in WLTP um noch leitet er Emissionen aus dem Verbrauch ab. Die Emissionsmessmethode kann den amtlichen Wert beeinflussen; maßgeblich bleibt die eingetragene Bemessungsgrundlage.

Hubraum und CO₂ getrennt berechnen

Die Hubraumkomponente beträgt je angefangene 100 cm³ 2,00 Euro für Otto- und 9,50 Euro für Dieselmotoren. 1.498 cm³ ergeben beispielsweise 15 Einheiten.

Für Erstzulassungen vor 2021 wird der CO₂-Anteil linear mit 2 Euro pro Gramm über dem jeweiligen Freibetrag berechnet: 120 g/km bis Ende 2011, 110 g/km für 2012 und 2013 sowie 95 g/km für 2014 bis 2020.

Ab Erstzulassung 2021 gilt ein progressiver Tarif: oberhalb 95 bis 115 g/km 2,00 Euro, über 115 bis 135 g/km 2,20 Euro, über 135 bis 155 g/km 2,50 Euro, über 155 bis 175 g/km 2,90 Euro, über 175 bis 195 g/km 3,40 Euro und über 195 g/km 4,00 Euro je Gramm der jeweiligen Stufe. Der höchste erreichte Satz wird nur auf den Anteil seiner Stufe angewendet.

Die Komponenten werden in ganzen Cent berechnet und addiert. Erst der Gesamtbetrag wird auf volle Euro nach unten abgerundet. Die Zusatzwerte zeigen die Komponenten vor dieser Schlussrundung.

Unabhängig nachvollziehbares Beispiel

Otto-Pkw, Erstzulassung 2021, 1.498 cm³ und 167 g/km: Hubraum 15 × 2 = 30 Euro. CO₂: 20 × 2 + 20 × 2,20 + 20 × 2,50 + 12 × 2,90 = 168,80 Euro. Summe 198,80 Euro, nach Abrundung 198 Euro Jahressteuer. Ein Diesel mit 1.968 cm³ und 140 g/km kommt im selben Tarif auf 190 + 96,50 = 286,50 Euro, abgerundet 286 Euro.

Die zeitlich befristete Begünstigung besonders emissionsarmer Pkw nach § 10b KraftStG endete spätestens am 31.12.2025. Im Jahresmodell 2026 wird daher kein entsprechender 30-Euro-Abzug vorgenommen.

Grenzen und amtliche Festsetzung

Nicht unterstützt sind ältere Erstzulassungen einschließlich der damaligen Günstigerprüfung, andere Fahrzeugarten, Elektro- und Wankel-Sonderfälle, Umrüstungen, H- oder rote Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Teiljahre, persönliche Befreiungen und Ermäßigungen sowie Zuschläge für andere Entrichtungszeiträume. Wählen Sie bei einem abweichenden Fall den Sonderfall; dann wird kein Standardbetrag ausgegeben. Eine Jahressteuer ist keine tatsächliche monatliche Abbuchung.

Für weitere Fahrzeugarten und Hinweise verwenden Sie den amtlichen Kfz-Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums. Rechtlich maßgeblich ist die Festsetzung des zuständigen Hauptzollamts.

Quellen und weitere Rechner

Geprüft am 16.10.2026: § 9 KraftStG – Steuersätze, KraftStG einschließlich § 11 Abs. 5 – Abrundung und § 10b – befristete Begünstigung. Ergänzend helfen der kW–PS-Rechner, der Spritkosten-Rechner und die Übersicht Mobilität.

Häufige Fragen

Wo finde ich die erforderlichen Fahrzeugdaten?

Die benötigten Angaben stammen aus den Fahrzeugpapieren: insbesondere Datum der Erstzulassung, Hubraum, Kraftstoffart und der maßgebliche amtliche CO₂-Wert.

Kann ich den Wert aus einer Verbrauchswerbung als CO₂-Angabe eingeben?

Nein. Für das beschriebene Modell wird der amtliche Fahrzeugwert benötigt, nicht ein frei geschätzter Verbrauchs- oder Werbewert.

Berechnet die Seite jeden denkbaren Steuerbefreiungs- oder Sonderfall?

Nein. Der Funktionsumfang ist auf die genannte Pkw-Gruppe und das Modelljahr 2026 begrenzt; individuelle Befreiungen und Sonderkonstellationen sind nicht vollständig abgedeckt.

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💡 Tipps

  1. Tipp 1: Das Datum in Feld B bestimmt die Tarifgruppe. Verwenden Sie dazu den CO₂-Wert aus V.7 statt eines Verbrauchs- oder Werbewerts. Die Berechnung gilt hier ausdrücklich für das Steuerjahr 2026.
  2. Tipp 2: Vor einem Vergleich die Einordnung in die richtige Erstzulassungs-Tarifgruppe bestätigen; dadurch wird die CO₂-Stufenermittlung beeinflusst.