Kurzarbeitergeld-Rechner

Kurzarbeitergeld-Rechner

Schätzen Sie Kurzarbeitergeld und monatliches Netto im unterstützten Arbeitnehmer-Standardfall.

Nur für sozialversicherungspflichtige Jobs. Minijobs und Steuerklasse IV mit Faktor sind nicht enthalten.

Wann gilt der erhöhte Satz von 67 %?

In Ihren Lohnsteuermerkmalen muss ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 stehen oder eine entsprechende Bescheinigung der Agentur für Arbeit vorliegen. Der Rechner setzt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit eigenen Sozialversicherungsbeiträgen voraus. Minijobs und Steuerklasse IV mit Faktor sind nicht enthalten.

Das Soll-Brutto enthält keine Mehrarbeit oder Einmalzahlungen. Zum Ist-Brutto gehören auch zustehende Lohnanteile und gegebenenfalls anzurechnendes Nebeneinkommen. Amtliche KUG-Tabelle 2026

Kurzarbeitergeld (KUG)

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Gesamt: —

Leistungssatz

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Netto-Ist (Rest)

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Daten, Quellen und Modellgrenzen

Die Rechnung verwendet die Tabelle der Bundesagentur für Arbeit für 2026. Das gesamte verfügbare Einkommen kann nur mit Ihrem eingegebenen restlichen Nettolohn geschätzt werden. Sonderfälle der Lohnabrechnung sind nicht vollständig enthalten.

Im Rechenmodell hinterlegter Zeitraum: bis . Einzelne Quellen können einen anderen Dokumentstand haben.

Das Rechenmodell wurde zuletzt am geprüft. Die nächste Prüfung ist bis vorgesehen.

Quellen zum Nachlesen:

Quellenlinks geprüft am 24. Oktober 2026. Diese Linkprüfung bestätigt Erreichbarkeit und Zuordnung der Dokumente; sie ersetzt keine erneute Prüfung aller Berechnungsregeln.

Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hintergrund und Details

Kurzarbeitergeld für 2026 berechnen

Der Rechner nutzt die amtliche KUG-Tabelle 2026 der Bundesagentur für Arbeit, Stand kug050-2026 PAP 01/26. Abgebildet werden versicherungspflichtige Standardfälle mit Steuerklassen I bis VI ohne Faktorverfahren. Ein KUG-Anspruch wird nicht geprüft.

Soll- und Ist-Entgelt

Soll-Entgelt ist das monatliche Brutto ohne Arbeitsausfall, ohne Mehrarbeit und Einmalzahlungen. Ist-Entgelt ist das tatsächlich erzielte Brutto einschließlich zustehender Entgeltanteile und gegebenenfalls anzurechnendem Nebeneinkommen. Alternativ kann das Ist-Brutto aus einem prozentualen Ausfall abgeleitet werden; dabei wird eine proportionale Verringerung des tatsächlichen, ungekürzten Soll-Bruttos angenommen.

Für Soll und Ist wird getrennt der rechnerische Leistungssatz aus der Tabelle abgelesen. Die Tabelle berücksichtigt die Rundung auf durch 20 teilbare Euro-Beträge und endet bei einem einheitlichen Wert für Entgelte ab 8.450 Euro. Mit dem Tabellenwert L für die gewählte Steuerklasse und den zutreffenden Leistungssatz gilt:

KUG=max⁡(0,L(Soll)−L(Ist))\mathrm{KUG}=\max\bigl(0,L(\mathrm{Soll})-L(\mathrm{Ist})\bigr)

Soll und Ist sind die getrennt nach der amtlichen Tabelle zugeordneten Bruttoentgelte; L liefert jeweils einen Eurobetrag. Die tatsächliche Ist-Bruttoermittlung wird nicht durch diese Obergrenze verändert.

Leistungssatz und Kind

Der normale Satz beträgt 60 %. 67 % gelten bei Kinderfreibetrag ab 0,5 in den Lohnsteuermerkmalen oder entsprechender Bescheinigung der Agentur für Arbeit. Ein Kind im Haushalt allein reicht nicht als Nachweis. Die Tabellenwerte enthalten den Leistungssatz bereits; die Differenz wird nicht nochmals mit 60 oder 67 % multipliziert.

Nettolohn und Gesamtauszahlung

Pauschalierte Tabellenwerte sind kein tatsächlicher Nettolohn. Ein Gesamtnetto wird deshalb nur mit zusätzlich eingegebenem verbleibendem Nettolohn ohne KUG aus Ihrer Lohnabrechnung angezeigt. Ohne diese Eingabe erscheinen KUG und Ist-Brutto. Arbeitgeberaufstockungen sind nicht enthalten.

Grenzen

Minijobs haben keinen KUG-Anspruch. Für Soll-Entgelte bis 603 Euro wird hier keine Berechnung angeboten; versicherungspflichtige Sonderfälle müssen gesondert geprüft werden. Steuerklasse IV mit Faktor und Fälle ohne eigene Sozialversicherungsbeiträge werden nicht abgedeckt. Maßgeblich bleiben die tatsächlichen Entgeltbestandteile und die Anspruchsprüfung durch Arbeitgeber beziehungsweise Bundesagentur für Arbeit.

KUG ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt; eine spätere Steuernachzahlung ist möglich. Rechtsgrundlage: § 106 SGB III.

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💡 Tipp

  1. Tipp 1: Durch den Progressionsvorbehalt kann eine Steuernachzahlung entstehen. Prüfen Sie für Ihre Budgetplanung das gesamte Einkommen aus Restlohn, KUG und möglicher Arbeitgeberaufstockung.