Witwenrente-Rechner: große oder kleine Witwenrente berechnen

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Witwenrente-Rechner: große oder kleine Witwenrente berechnen

Witwenrente-Rechner: Schätzen Sie große oder kleine Witwenrente anhand der Rente des verstorbenen Partners, Ihres eigenen Einkommens, des Freibetrags und möglicher Kinderzuschläge. Mit vereinfachter Einkommensanrechnung und Sterbevierteljahr.

Vereinfachte Schätzung nach dem Sterbevierteljahr mit aktuellem Freibetrag für die Einkommensanrechnung.

Geschätzte mtl. Witwenrente

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pro Monat

Abzug durch Einkommen: --

Basis-Anspruch

--

vor Einkommensanrechnung

Freibetrag

--

Einkommensanrechnung

Erste Orientierung nach dem Sterbevierteljahr.

Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hintergrund und Details

Witwenrente-Rechner: große oder kleine Witwenrente überschlägig berechnen

Mit diesem Witwenrente-Rechner können Sie eine erste Orientierung zur möglichen Witwenrente oder Witwerrente erhalten.

Der Rechner hilft insbesondere bei Fragen wie:

  • Wie hoch könnte meine Witwenrente ungefähr sein?
  • Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
  • Wie wirkt sich mein eigenes Einkommen auf die Hinterbliebenenrente aus?
  • Wie hoch ist der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung?
  • Was bedeutet das Sterbevierteljahr?

Der Rechner eignet sich besonders für Suchanfragen wie „Witwenrente Rechner“, „Witwenrente berechnen“, „große Witwenrente Höhe“ oder „Freibetrag Witwenrente“.

Was berechnet der Witwenrente-Rechner?

Der Rechner ermittelt eine vereinfachte monatliche Schätzung der Hinterbliebenenrente. Dabei werden insbesondere folgende Werte berücksichtigt:

  • geschätzter Basisanspruch vor Einkommensanrechnung
  • geltender Freibetrag
  • mögliche Kinderzuschläge zum Freibetrag
  • Kürzung durch eigenes Einkommen
  • daraus resultierende monatliche Witwen- oder Witwerrente

Optional kann der Rechner außerdem das Sterbevierteljahr berücksichtigen.

Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen gelten noch 60 %.

Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 % der Rente des Verstorbenen. Sie ist normalerweise auf 24 Kalendermonate begrenzt.

Welche Rentenart tatsächlich gilt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, etwa Alter, Erwerbsminderung oder Kindererziehung.

Der Rechner prüft diese Voraussetzungen nicht automatisch, sondern verwendet die gewählte Rentenart als Eingabe.

Grundlogik der Berechnung

Zunächst wird ein Basisanspruch aus der Rente des verstorbenen Partners und dem Rentenartfaktor gebildet.

Rb=RvfR_b = R_v \cdot f

Dabei ist:

  • (R_b) = Basisrente
  • (R_v) = Rente des verstorbenen Partners
  • (f) = Rentenartfaktor (z. B. 0,55 oder 0,25)

Diese Basisrente ist noch vor Einkommensanrechnung zu verstehen.

Einkommensanrechnung bei der Witwenrente

Eigenes Einkommen wird nicht vollständig angerechnet.

Entscheidend ist, ob das anrechenbare Einkommen den Freibetrag übersteigt. Nur der übersteigende Teil wirkt sich aus.

Von diesem übersteigenden Betrag werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.

Vereinfacht gilt:

Rn=Rb0,4max(0,EF)R_n = R_b - 0{,}4 \cdot \max(0, E - F)

Dabei ist:

  • (R_n) = Witwenrente nach Einkommensanrechnung
  • (R_b) = Basisrente
  • (E) = eigenes anrechenbares Einkommen
  • (F) = Freibetrag inklusive Kinderzuschläge

Freibetrag bei der Witwenrente

Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und wird regelmäßig angepasst.

Für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 beträgt der monatliche Freibetrag:

1.076,86 €

Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Freibetrag zusätzlich um:

228,42 €

Der Rechner verwendet diese Werte als vereinfachte Rechengrundlage.

Rolle von Kindern

Kinder erhöhen die Witwenrente nicht direkt.

Sie können jedoch den Freibetrag bei der Einkommensanrechnung erhöhen, wenn ein Anspruch auf Waisenrente besteht.

Das kann dazu führen, dass eigenes Einkommen weniger stark oder gar nicht auf die Witwenrente angerechnet wird.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr bezeichnet die ersten drei Kalendermonate nach dem Todesmonat.

In dieser Zeit wird die Rente des verstorbenen Partners in voller Höhe weitergezahlt, und eigenes Einkommen wird nicht angerechnet.

Der Rechner kann diesen Sonderfall vereinfacht berücksichtigen.

Wie genau ist das Ergebnis?

Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung, keine verbindliche Rentenberechnung.

Nicht vollständig berücksichtigt werden unter anderem:

  • Abschläge bei früherem Rentenbeginn
  • genaue Berechnung des anrechenbaren Einkommens
  • Unterschiede zwischen altem und neuem Hinterbliebenenrecht
  • Übergänge zwischen kleiner und großer Witwenrente
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • steuerliche Auswirkungen

Für eine verbindliche Berechnung ist immer die Deutsche Rentenversicherung maßgeblich.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die große Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners, in bestimmten Altfällen 60 %.

Wie hoch ist die kleine Witwenrente?

Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 % der Rente des Verstorbenen und ist meist auf 24 Monate begrenzt.

Wird mein eigenes Einkommen vollständig angerechnet?

Nein. Nur Einkommen oberhalb des Freibetrags wird berücksichtigt. Davon werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente?

Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 liegt der Freibetrag bei 1.076,86 € pro Monat plus 228,42 € je waisenrentenberechtigtem Kind.

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💡 Profi-Tipp

Tipp 1: Prüfen Sie zuerst, ob Sie sich noch im Sterbevierteljahr befinden. In dieser Zeit wird eigenes Einkommen grundsätzlich nicht angerechnet. Tipp 2: Entscheidend für die Höhe der Witwenrente ist nicht nur die Rente des Verstorbenen, sondern vor allem Ihr eigenes anrechenbares Einkommen. Tipp 3: Kinder mit Waisenrentenanspruch erhöhen den Freibetrag. Dadurch kann sich die tatsächliche Kürzung der Witwenrente deutlich reduzieren.