Elterngeld-Rechner

Elterngeld-Rechner

Schätzen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus für einen Lebensmonat. Benötigt wird das bereits gesetzlich ermittelte Elterngeld-Netto.

Wichtig: Sie benötigen Ihr bereits berechnetes Elterngeld-Netto. Das ist nicht immer Ihr Gehaltsnetto. Mehr dazu

Gemeint ist das zu versteuernde Einkommen aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt. Bei zwei berechtigten Personen zählt die Summe.

Wann gilt der Geschwisterbonus?

Im Haushalt lebt mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder es leben dort zwei weitere Kinder unter 6 Jahren. Für ein weiteres Kind mit Behinderung kann die Grenze bei 14 Jahren liegen. Weitere Mehrlinge aus dieser Geburt dürfen nicht zusätzlich als Geschwister zählen. Die Voraussetzung muss im berechneten Lebensmonat erfüllt sein.

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Maßgebliche Ersatzquote

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Berücksichtigter Einkommensverlust

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Voraussetzungen, Datenstand und Rechengrenzen ansehen

Für welchen Fall gilt diese Schätzung? Geben Sie das bereits korrekt ermittelte Elterngeld-Netto nach BEEG ein, nicht das normale Lohnnetto. Keine Brutto-Netto- oder Bemessungszeitraumermittlung, kein Bezugs-/Partnerplan, Partnerschaftsbonus oder Mutterschafts-/Entgeltersatzleistungsmonat. Gewöhnliche Beschäftigung; Wohnsitz, Betreuung und sonstige Anspruchsvoraussetzungen sind gesondert zu prüfen.

Elterngeld-Netto: Sie benötigen das bereits nach gesetzlichen Pauschalen berechnete Elterngeld-Netto. Es kann vom Lohnnetto abweichen. Die Ermittlung aus Ihrem Bruttogehalt ist hier nicht enthalten. Erklärung im Familienportal.

Eingabebereiche und Grenzen: Elterngeld-Netto vorher/nachher 0–10.000 €, maßgebliches Vorjahres-zvE bis 100 Mio. €. Bei mehr als 175.000 € maßgeblichem zvE oder mehr als 32 Wochenstunden ist der Anspruch im gewöhnlichen Modell ausgeschlossen. Wochenstunden 0–80 mit höchstens zwei Nachkommastellen. Keine Berufsbildungs-/Tagespflege-Ausnahmen.

Jahreseinkommen: Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) des letzten abgeschlossenen Steuerjahres vor der Geburt. Bei zwei berechtigten Personen geben Sie deren Summe ein, sonst Ihren eigenen Betrag. Dieses Jahreseinkommen ist eine andere Größe als das monatliche Elterngeld-Netto.

Geldbeträge mit höchstens zwei Nachkommastellen eingeben, z. B. 1.234,56. Ein Punkt mit genau drei folgenden Ziffern wird als Tausendertrennzeichen behandelt. Berechnungsjahr: 2026; Quellen zuletzt geprüft: 17.10.2026.

Daten, Quellen und Modellgrenzen

Der Rechner benötigt das bereits ermittelte Elterngeld-Netto. Er schätzt einen Lebensmonat mit den ausgewählten Zuschlägen. Er erstellt keinen vollständigen Bezugsplan und prüft nicht alle Anspruchsvoraussetzungen.

Im Rechenmodell hinterlegter Zeitraum: bis . Einzelne Quellen können einen anderen Dokumentstand haben.

Das Rechenmodell wurde zuletzt am geprüft. Die nächste Prüfung ist bis vorgesehen.

Quellen zum Nachlesen:

Quellenlinks geprüft am 24. Oktober 2026. Diese Linkprüfung bestätigt Erreichbarkeit und Zuordnung der Dokumente; sie ersetzt keine erneute Prüfung aller Berechnungsregeln.

Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hintergrund und Details

Vor dem Start: Teilberechnung mit ermitteltem Elterngeld-Netto

Dieser Rechner beginnt beim bereits korrekt ermittelten Elterngeld-Netto nach BEEG. Das ist wegen gesetzlicher pauschaler Abzüge nicht automatisch das normale Auszahlungsnetto Ihrer Gehaltsabrechnung. Bemessungszeitraum, durchschnittliche Einkommen und maßgebliche Abzugsmerkmale müssen bereits passend feststehen. Die Ermittlung des Elterngeld-Netto aus Brutto oder Lohnnetto ist nicht enthalten. Das Familienportal erklärt, wie das Elterngeld-Netto berechnet wird (Hinweis geprüft am 17.10.2026).

Unterstützt werden Geburten 2026, ein voller Lebensmonat und die gleichbleibenden maßgeblichen Einkommen des jeweiligen Bezugstyps. Basiselterngeld und ElterngeldPlus können mit Geschwister- und Mehrlingszuschlägen verglichen werden. Kein Monats-/Partnerplan, Partnerschaftsbonus oder Frühgeburtsverlängerung. Lebensmonate mit anzurechnenden Mutterschafts- oder anderen Entgeltersatzleistungen sind ausgeschlossen. Der Mutterschaftsgeld-Rechner bleibt ein eigener Anwendungsfall.

Ersatzquote und Einkommensverlust

Bei vorgeburtlichem Elterngeld-Netto von 1.000–1.200 € beträgt die Ersatzquote 67 %. Unter 1.000 € steigt sie für je zwei volle Euro Differenz um 0,1 Prozentpunkte auf höchstens 100 %. Oberhalb 1.200 € sinkt sie in Zwei-Euro-Schritten auf mindestens 65 %, erreicht bei 1.240 €. Die Quote kommt allein aus dem vorgeburtlichen Einkommen und gilt auch bei Nacheinkommen. Amtliches Beispiel: 389 € ergeben 97,5 %, nicht eine beliebige kontinuierlich angenäherte Quote.

Für Bezugsmonate mit Einkommen werden vorgeburtlich höchstens 2.770 € angesetzt. Die Verlustbasis ist max(0, min(Vor-Netto,2.770) − Nach-Netto). Der Basis-Kernbetrag liegt zwischen 300 und 1.800 €. Auch ohne vorgeburtliches Einkommen gilt der Mindestbetrag, sofern ein Anspruch besteht.

Warum Plus bei Teilzeit nicht einfach die Hälfte ist

ElterngeldPlus verwendet ebenfalls den Einkommensverlust und die Ersatzquote; der Mindest-Kernbetrag beträgt 150 €. Der gesamte Plusbetrag einschließlich Zuschlägen ist auf die Hälfte des theoretischen Basisgesamtbetrags ohne Nacheinkommen begrenzt. Das ist etwas anderes als die Hälfte des tatsächlichen Basisbetrags mit Teilzeiteinkommen. Euro-Zwischenergebnisse werden kaufmännisch auf Cent gerundet, auch der halbierte Deckel.

Bei 2.000 € vorher und keinem Nacheinkommen gibt es im Standardfall 1.300 € Basis oder 650 € Plus. Bei 2.000 € vorher und 1.000 € nachher ergeben sich 650 € Basis und ebenfalls 650 € Plus. Bei 1.000 €/600 € sind es 300 € Basis, aber 268 € Plus. Bei 520 €/337,50 € mit 91 % Ersatzquote sind es 300 € Basis und 166,08 € Plus.

Geschwister und Mehrlinge

Der Geschwisterbonus erhöht den jeweiligen Kern um 10 %, mindestens 75 € bei Basis oder 37,50 € bei Plus. Voraussetzung ist im Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter 3 oder zwei weitere unter 6; für ein weiteres Kind mit Behinderung kann die Altersgrenze 14 gelten. Die Auswahl setzt voraus, dass die konkrete Voraussetzung im berechneten Lebensmonat bereits geprüft ist. Adoption und spezielle Nachweise werden nicht geprüft.

Je weiterem Kind derselben Mehrlingsgeburt kommen 300 € Basis oder 150 € Plus hinzu, hier bis zu vier Kinder. Diese weiteren Mehrlinge werden nicht nochmals als Geschwister gezählt. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag können bei erfüllter Voraussetzung gleichzeitig gelten. Beide gehen auch in den Plus-Deckel ein.

Amtliches Beispiel mit Geschwisterbonus: 2.770 € vorher/1.300 € nachher ergeben 1.051,05 € Basis. Der Plus-Kandidat mit Bonus liegt ebenfalls bei 1.051,05 €, wird aber auf 990 € gedeckelt. Bei Zwillingen und 1.500 €/500 € sind es 950 € Basis; der Plus-Kandidat 800 € wird auf 637,50 € begrenzt.

Einkommensgrenze und Erwerbsarbeit

Für Geburten 2026 entfällt der Anspruch, wenn das maßgebliche zvE des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor Geburt mehr als 175.000 € beträgt. Bei zwei maßgeblichen berechtigten Personen ist die Summe anzugeben. Genau 175.000 € überschreiten die Grenze nicht. Dieses zvE ist eine andere Größe als das monatliche Elterngeld-Netto.

Im gewöhnlichen Beschäftigungsfall sind höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erlaubt. Mehr Stunden oder überschrittene zvE-Grenze führen hier zu 0 € mit Begründung. Berufsbildungs- und Kindertagespflege-Ausnahmen sowie Wohnsitz-, Betreuungs- und sonstige Anspruchsvoraussetzungen werden nicht geprüft. Eine Anzeige innerhalb der beiden Grenzen ist deshalb keine allgemeine Bewilligung.

Eingabe Elterngeld-Netto je 0–10.000 €, zvE 0–100 Mio. €, Wochenstunden 0–80, Geld und Stunden höchstens zwei Nachkommastellen. Für eine separate tarifliche Steuerrechnung aus bekanntem zvE gibt es den Einkommensteuerrechner; dessen Ergebnis ersetzt keine Elterngeld-Netto-Ermittlung.

Offizielle Quellen

Geprüft am 16.10.2026: BEEG §§1/2/2a/4a, Familienportal – Berechnung, Familienportal – Geschwister und Mehrlinge, amtliche BEEG-Richtlinien 07/2026, Abschnitte 2.0.3.3.1, 2.2 und 4a.2.

Häufige Fragen

Kann ich mein gewöhnliches Netto oder Brutto eingeben?

Nein. Der Rechner erwartet bereits fachlich ermittelte Elterngeld-Netto-Werte. Ihre Ermittlung aus dem Bruttolohn gehört nicht zur angebotenen Teilberechnung.

Ist ElterngeldPlus mit Erwerbseinkommen immer genau die Hälfte des Basiselterngelds?

Nein. Die Plus-Berechnung hängt im Modell auch vom berücksichtigten Einkommensverlust und den jeweiligen Begrenzungen ab.

Kann ich damit die gesamte Bezugsdauer planen?

Nein. Der Rechner bildet einen unterstützten Lebensmonat beziehungsweise Teilbetrag ab, keine umfassende Monatsplanung mit sämtlichen Sonder- und Mutterschaftsleistungsfällen.

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💡 Tipps

  1. Tipp 1: Verwenden Sie das passende Elterngeld-Netto und rechnen Sie Basis- und Plusmonate mit Einkommen jeweils mit ihrem maßgeblichen Durchschnitt. Mutterschaftsleistungen und die Monatsplanung benötigen eine gesonderte Betrachtung.
  2. Tipp 2: Für einen Vergleich verschiedene Lebensmonate getrennt mit den jeweils zutreffenden Einkommensdaten prüfen; das Einzelergebnis nicht ohne Weiteres hochrechnen.