Einkommensteuer-Rechner

Einkommensteuer-Rechner

Berechnen Sie die tarifliche Einkommensteuer 2026 aus dem bereits ermittelten zu versteuernden Einkommen, mit Grund- oder Splittingtarif.

Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein – nicht den Brutto- oder Nettolohn.

Wertebereiche

zvE 0–100 Mio. €, höchstens zwei Nachkommastellen. Beim Splitting das gemeinsame zvE eingeben. Einkommen und Grundtarifsteuer werden gesetzlich auf volle Euro abgerundet; beim Splitting wird die Steuer aus dem halben Einkommen anschließend verdoppelt.

Eingabehinweise

Zahlen mit Dezimalkomma und Tausenderpunkt, etwa 1.234,56. Ein Punkt mit genau drei Folgeziffern gilt als Tausendertrennung. Höchstens sechs Nachkommastellen; Geld höchstens zwei, Entgeltpunkte vier.

Tarifliche Jahres-Einkommensteuer

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Durchschnittssteuersatz

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Theoretischer Grenzsteuersatz

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Rechenweg & Einordnung (aufklappen)

Bitte füllen Sie die benötigten Felder aus. Beispielwerte dienen nur der Veranschaulichung.

Welche Fälle unterstützt diese Berechnung?

Festes Steuerjahr 2026, §32a EStG. Zu versteuerndes Einkommen selbst ermitteln und eingeben; es ist nicht der Bruttolohn. Ohne Soli, Kirchensteuer, Progressionsvorbehalt, Kinder-Günstigerprüfung, Kapitalerträge oder Tarifermäßigungen. Keine vollständige Steuerveranlagung oder Nettoabrechnung.

Daten, Quellen und Modellgrenzen

Berechnet wird die tarifliche Einkommensteuer aus dem bereits ermittelten zu versteuernden Einkommen. Das ist weder Brutto- noch Nettolohn. Weitere Abzüge, Zuschläge und Sondertarife sind nicht vollständig enthalten.

Im Rechenmodell hinterlegter Zeitraum: bis . Einzelne Quellen können einen anderen Dokumentstand haben.

Das Rechenmodell wurde zuletzt am geprüft. Die nächste Prüfung ist bis vorgesehen.

Quellen zum Nachlesen:

Quellenlinks geprüft am 24. Oktober 2026. Diese Linkprüfung bestätigt Erreichbarkeit und Zuordnung der Dokumente; sie ersetzt keine erneute Prüfung aller Berechnungsregeln.

Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hintergrund und Details

Einkommensteuer 2026 aus dem zu versteuernden Einkommen

Dieser Rechner beginnt beim bereits ermittelten zu versteuernden Einkommen (zvE). Das ist weder Ihr Bruttolohn noch automatisch die Summe aller Einnahmen. Werbungskosten, Sonderausgaben und andere steuerliche Regeln müssen bei der Ermittlung des zvE bereits zutreffend berücksichtigt sein. Für eine überschlägige Lohnabrechnung gibt es den Brutto-Netto-Rechner.

Grundtarif und Splittingtarif

Der Grundtarif folgt §32a EStG für das feste Jahr 2026. Bis zu einem auf volle Euro abgerundeten zvE von 12.348 € fällt tariflich keine Einkommensteuer an. Es folgen zwei Progressionszonen bis 17.799 € und 69.878 €, danach die 42-%-Zone bis 277.825 € und darüber die 45-%-Zone. Der jeweilige Prozentsatz wird nicht pauschal auf das gesamte Einkommen angewendet.

x ist das auf volle Euro abgerundete zvE. Die Hilfsgrößen lauten:

y=x−12 34810 000z=x−17 79910 000y=\frac{x-12\,348}{10\,000}\qquad z=\frac{x-17\,799}{10\,000}

Die tarifliche Einkommensteuer vor der abschließenden Euroabrundung ist:

T(x)={0x≤12 348(914,51y+1 400)y12 349≤x≤17 799(173,10z+2 397)z+1 034,8717 800≤x≤69 8780,42x−11 135,6369 879≤x≤277 8250,45x−19 470,38x≥277 826T(x)=\begin{cases}0&x\le12\,348\\(914{,}51y+1\,400)y&12\,349\le x\le17\,799\\(173{,}10z+2\,397)z+1\,034{,}87&17\,800\le x\le69\,878\\0{,}42x-11\,135{,}63&69\,879\le x\le277\,825\\0{,}45x-19\,470{,}38&x\ge277\,826\end{cases}

x und T(x) sind Eurobeträge; y und z sind die tariflichen Hilfsgrößen. Auch die berechnete Grundtarifsteuer wird auf volle Euro abgerundet.

Beim Splitting geben Sie das gemeinsame zvE ein. Der Rechner wendet den Grundtarif auf die Hälfte an, rundet die Grundtarifsteuer ab und verdoppelt sie anschließend. Die Berechtigung zur Zusammenveranlagung wird nicht geprüft.

Beispiel und Steuersätze

50.000 € zvE ergeben im Grundtarif 10.548 € Jahressteuer und 21,096 % Durchschnittssteuer. 100.000 € gemeinsames zvE ergeben beim Splitting 21.096 €. Der Durchschnittssatz ist die Steuer geteilt durch das ursprünglich eingegebene zvE; bei zvE null wird null angezeigt.

Der theoretische Grenzsteuersatz ist die Ableitung der ungerundeten Tarifkurve an der abgerundeten Tarifbasis. Beim Splitting wird die halbe Einkommensbasis verwendet. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Euroabrundungen entspricht dieser Satz nicht dem tatsächlichen Steueranstieg beim nächsten Euro. An Tarifgrenzen gilt die für x maßgebliche Zone.

Unterstützter Umfang

Eingabe 0–100 Mio. € mit höchstens zwei Nachkommastellen. Keine Ermittlung des zvE, Kinder-Günstigerprüfung, Progressionsvorbehalt, Tarifermäßigung, ausländische Steueranrechnung, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. In diesen Fällen ist die tarifliche Modellsteuer keine vollständige Veranlagung. Für die gesetzliche Altersrente steht ein eigener Rentenrechner bereit.

Rechtsgrundlage

Geprüft am 16.10.2026: §32a EStG und BMF Einkommensteuer-Hinweise 2026. Der Rechner verwendet ausschließlich diesen Jahresstand. Ergänzender Zahlenabgleich mit den gerundeten Grenz- und Durchschnittssätzen in BMF Datensammlung zur Steuerpolitik 2026, Tabelle 2.6, Seiten 34 und 36.

Häufige Fragen

Kann ich mein Bruttogehalt direkt eingeben?

Nein. Der Rechner verwendet das bereits ermittelte zu versteuernde Einkommen. Bruttolohn, Lohnsteuer und Nettogehalt sind andere Größen.

Was unterscheidet Grund- und Splittingtarif?

Beim Splitting wird die tarifliche Einkommensteuer im vorgesehenen Modell auf Basis des halbierten gemeinsamen zu versteuernden Einkommens berechnet und anschließend verdoppelt.

Sind Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und persönliche Abzüge enthalten?

Nein. Der Rechner ermittelt ausschließlich die tarifliche Einkommensteuer 2026 auf Grundlage des bereits berechneten zu versteuernden Einkommens. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Lohnsteuerabzug und die Ermittlung persönlicher Abzüge werden nicht zusätzlich berechnet.

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💡 Tipps

  1. Tipp 1: Tragen Sie das zu versteuernde Einkommen aus einer geeigneten steuerlichen Ermittlung ein. Ein Bruttogehalt an dieser Stelle führt nicht zu einer passenden Lohnsteuer- oder Nettoberechnung.
  2. Tipp 2: Für Vergleiche unterschiedlicher Einkommen dieselbe Tarifart verwenden; Durchschnitts- und Grenzsteuersatz beantworten verschiedene Fragen.